Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

MEDIENSTV_G_2009

§ 1

Brandenburg3 Fassungen

Dem am 6. Januar 2009 und am 20. Januar 2009 unterzeichneten Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2009/1?asof=2026-08-01#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2009/1?asof=2026-08-01#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 15. April 2009

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg

§ 2