Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
MEDIENSTV_G_2009§ 2
Stand: 01.09.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2009/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MEDIENSTV_G_2009/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 15. April 2009
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks
zum Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg