Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst und den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
MDBNDVerfSchVDV§ 55 Bekanntgabe der bisherigen Ergebnisse der Laufbahnprüfung
Stand: 16.08.2019
Gleichzeitig mit der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Abschlussprüfung wird der Anwärterin oder dem Anwärter die in den Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung jeweils erreichte Rangpunktzahl mitgeteilt.