nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 MBankDVDV — Erholungsurlaub

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erholungsurlaub wird nur während der berufspraktischen Ausbildung gewährt.