Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
MBPolVDVDV§ 62 Bestehen der mündlichen Prüfung
Stand: 20.03.2020
Die mündliche Prüfung der Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn die Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung mindestens 5,00 beträgt.