§ 6 Besondere Befugnisse
Stand: 16.01.2026
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in
1.
nachrichtendienstliche Mittel und
2.
besondere Auskunftsverlangen.
Stand: 16.01.2026
Die besonderen Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes untergliedern sich in