Gesetze / Marktüberwachungsgesetz
MüG§ 3 Fernabsatz
Stand: 16.07.2021
Auf online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angebotene Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 MüG →
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- BVerfG, 18.12.1968 – 1 BvL 5/64Vereinbarkeit des Errichtungs- und Erweiterungsverbots im Mühlengesetz mit dem Grundrecht der freien Berufswahl und BerufsausübungZitiert von 26
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.