Gesetze / Marktüberwachungsgesetz

MüG

§ 3 Fernabsatz

Stand: 16.07.2021

Bund1 Entscheidung

Auf online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angebotene Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend anzuwenden.

§ 2 § 4