Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Zuständigkeitsverordnung Luftfahrt
LuftfahrtZustVO§ 3
Stand: 26.08.2026
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständige Behörde für die Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen nach § 20 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Nummer 1 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.