Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZO§ 98 Anzuwendende Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Für die Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht ist § 93 sinngemäß anzuwenden.
Gesetze / Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
LuftVZOStand: 10.06.2019
Für die Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht ist § 93 sinngemäß anzuwenden.