§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 66
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 05.03.2009 – 6 K 5937/07Zitiert von 1
- BVerwG, 25.10.2017 – 6 C 44/16Begriff des Luftfahrzeugs; Rechtfertigung des generellen Aufstiegsverbots für Fluglaternen durch BrandgefahrZitiert von 23
- OLG Köln, 06.03.1996 – 2 U 98/95Zitiert von 1
- BVerwG, 14.04.2011 – 3 C 20/10Motorsegler; Altlizenzinhaber; luftsicherheitsrechtliche ZuverlässigkeitsüberprüfungZitiert von 21
- VG Hannover, 26.02.2026 – 9 A 2958/24Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 13.05.2025 – 4 KN 41/22Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 27.02.2025 – 4 KN 65/20Zitiert von 5
- VG München, 14.02.2025 – M 31 K 24.3902
- VG Berlin, 17.10.2024 – 13 L 380/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 LuftVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/1#abs-1 (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftVG/1#abs-2 (2) Luftfahrzeuge sind
Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).