Gesetze / Luftsicherheitsausrüstungsverordnung

LuftSiAV

§ 6 Veröffentlichung erteilter Zertifikate

Stand: 28.05.2021

Bund

Die zuständige Zertifizierungsstelle veröffentlicht die Zertifikate auf ihrer Internetseite spätestens drei Monate nach Zertifikatserteilung. Wird ein veröffentlichtes Zertifikat ungültig, wird es von der zuständigen Zertifizierungsstelle von der Internetseite gelöscht. Ruhende Zertifikate werden auf der Internetseite als solche gekennzeichnet.

§ 5 § 7