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§ 6 LuftSiAV — Veröffentlichung erteilter Zertifikate

Luftsicherheitsausrüstungsverordnung

Stand: 28.05.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Zertifizierungsstelle veröffentlicht die Zertifikate auf ihrer Internetseite spätestens drei Monate nach Zertifikatserteilung. Wird ein veröffentlichtes Zertifikat ungültig, wird es von der zuständigen Zertifizierungsstelle von der Internetseite gelöscht. Ruhende Zertifikate werden auf der Internetseite als solche gekennzeichnet.