Gesetze / Luftverkehrsschlichtungsverordnung
LuftSchlichtV§ 9 Tätigkeitsbericht
Stand: 10.06.2019
Die Schlichtungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist unverzüglich nach Veröffentlichung eine Kopie des Tätigkeitsberichts zu übersenden.