Gesetze / Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
LuftKostV§ 8a Zuschläge für Amtshandlungen
Stand: 10.06.2019
Für Amtshandlungen, deren Bearbeitungszeitraum die Dauer eines Jahres überschreitet, sind die Zuschläge je angefangene Arbeitsstunde jährlich zu erheben. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung des Gebührenverzeichnisses.