Gesetze / Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)
2. DV LuftGerPV§ 1a Übergangsregelung
§ 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der bis zum 24. November 2020 geltenden Fassung ist bis zum 1. März 2021 weiter anzuwenden.