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§ 1a LuftGerPV1998DV 2 2018 — Übergangsregelung

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Lufttüchtigkeitsforderungen für Luftfahrtgerät)

Historische Fassung: Stand 25.11.2020 bis 15.10.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

§ 1 Absatz 2 Nummer 3 und 4 in der bis zum 24. November 2020 geltenden Fassung ist bis zum 1. März 2021 weiter anzuwenden.