Gesetze / Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

LuftGerPV1998DV 1

§ 2 Umfang und Inhalt der Genehmigung

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%201/2#abs-1 (1) Für nach § 13 LuftGerPV genehmigte Betriebe sind § 18 Abs. 2 bis 4 sowie § 19 Abs. 5 LuftGerPV anzuwenden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV1998DV%201/2#abs-2 (2) Die Instandhaltung, Änderung und Prüfung von Luftfahrtgerät ist nur in den hierfür genehmigten Betriebsstätten zulässig. Die Instandhaltung gemäß JAR-145.75 (c) bleibt hiervon unberührt.

§ 1 § 3