Gesetze / Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
LuftGerPV§ 1 Anwendungsbereich
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV%202013/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die Anforderungen und das Verfahren der Prüfung von Luftfahrtgerät auf seine Lufttüchtigkeit im Rahmen der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung, soweit die folgenden Verordnungen nicht anwendbar sind oder keine Regelungen enthalten:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV%202013/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Lufttüchtigkeit wird sichergestellt
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV%202013/1?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Lufttüchtigkeit wird bescheinigt
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/LuftGerPV%202013/1?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Die Bestimmungen internationaler Abkommen über die Anerkennung von Lufttüchtigkeitszeugnissen bleiben unberührt.