Gesetze / Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
LuftGerPV§ 17 Übergangsbestimmungen
Stand: 25.01.2022
Wird zitiert von 1
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- BGH, 22.03.2001 – III ZR 394/99Zitiert von 11
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Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.