Gesetze / Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

LuftGerPV

§ 17 Übergangsbestimmungen

Stand: 25.01.2022

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.

§ 16