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§ 17 LuftGerPV 2013 — Übergangsbestimmungen

Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Stand: 25.01.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.