Gesetze / Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG§ 91
Stand: 10.06.2019
Wird die Eintragung eines im Register eingetragenen Luftfahrzeugs in der Luftfahrzeugrolle gelöscht, so hat das Luftfahrt-Bundesamt das Registergericht zu ersuchen, dies in das Register einzutragen.