Gesetze / Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen
LuftFzgG§ 29
Stand: 10.06.2019
Kraft des Registerpfandrechts haftet das Luftfahrzeug auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Luftfahrzeug bezweckenden Rechtsverfolgung.