Gesetze / Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

LuftBO

§ 38 Betriebsleiter

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LuftBO/38#abs-1 (1) Der Unternehmer hat unbeschadet seiner eigenen Verantwortung einen technischen Betriebsleiter und einen Flugbetriebsleiter zu bestellen, wenn es der Umfang des Unternehmens erfordert. Beide Aufgaben können von einer Person wahrgenommen werden. Die Geschäfts- und Verantwortungsbereiche der Betriebsleiter sind schriftlich festzulegen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LuftBO/38#abs-2 (2) Die Bestellung der Betriebsleiter bedarf der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.

§ 37 § 39