Gesetze / Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung LohnUGAÜV 5 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 01.01.2023 bis 01.04.2024. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.