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§ 3 LohnUGAÜV 5 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.