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Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Historische Fassung: Stand 01.01.2023 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.