Gesetze / Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden
LogAPrOAnlage 5 (zu § 15)
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1980, 1900)
| Urkunde | |
| über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Logopäde" | |
| Herr/Frau/Fräulein +)............................................. geboren am ........ in ......................................... erhält auf Grund des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529) mit Wirkung vom heutigen Tag die Erlaubnis, eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung | |
| "Logopäd(e)in" | |
| auszuüben. | |
| Ort, Datum | |
| (Unterschrift) | Siegel |
| Nichtzutreffendes streichen | |
Änderungsverlauf
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18.04.2016 Ausfertigung
Anlage 5 eingefügt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I 886)
BGBl. 2016 I S. 886
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