Gesetze / Gesetz zur Verlängerung der Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern
LiBiUrhFrVerlG§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LiBiUrhFrVerlG/1#abs-1 (1) Die Schutzfristen für das Urheberrecht an Lichtbildern werden von zehn Jahren auf fünfundzwanzig Jahre verlängert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LiBiUrhFrVerlG/1#abs-2 (2) ...