Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über das Landesamt für Finanzen
LfFV§ 2 Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Stand: 25.08.2026
Die Staatsoberkasse Bayern in Landshut ist dem Landesamt für Finanzen – Dienststelle Landshut – angegliedert und untersteht unmittelbar ihrer Leitung.