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§ 2 LfFV (Bayern) — Staatsoberkasse Bayern in Landshut

Verordnung über das Landesamt für Finanzen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Staatsoberkasse Bayern in Landshut ist dem Landesamt für Finanzen – Dienststelle Landshut – angegliedert und untersteht unmittelbar ihrer Leitung.