Gesetze / Landesrecht Bayern / LfFV · GVBl. S. 371, BayRS 600-2-F

Verordnung über das Landesamt für Finanzen

3 Normen · Ausgangsfassung vom 08.08.2005 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Landesamt für Finanzen
  3. § 2 Staatsoberkasse Bayern in Landshut
  4. § 3 Inkrafttreten
  5. Schlussformel
  6. Anlage Anlage (aufgehoben)

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    10.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 10. März 2026 (GVBl. S. 146)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.