Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lernmittelverordnung
LernMV§ 14 Ausleihverfahren
Stand: 02.08.2026
Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit bereitzustellenden Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen und von diesen nach Ablauf der bestimmungsgemäßen Benutzungsdauer zurückgegeben. Die Lernmittel verbleiben im Eigentum des Schulträgers.