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§ 14 LernMV (Brandenburg) — Ausleihverfahren

Lernmittelverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die im Rahmen der Lernmittelfreiheit bereitzustellenden Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen und von diesen nach Ablauf der bestimmungsgemäßen Benutzungsdauer zurückgegeben. Die Lernmittel verbleiben im Eigentum des Schulträgers.