Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen
LeitAnlZuVO§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen (LeitAnlZuVO) vom 26. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 2) außer Kraft.
Dresden, den 11. Juni 2008
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Prof. Dr. Roland Wöller