Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen

LeitAnlZuVO

§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen (LeitAnlZuVO) vom 26. Januar 2005 (SächsGVBl. S. 2) außer Kraft.

Dresden, den 11. Juni 2008

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft

Prof. Dr. Roland Wöller

§ 1