Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

LebensMAusbV

§ 2 Ausbildungsdauer

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

§ 1 § 3