Gesetze / Lastentragungsgesetz
LastG§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
Stand: 10.06.2019
Verurteilt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes wegen gleichartiger Verstöße im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich mehrerer Länder, so bemisst sich der Anteil der Lastentragung der betroffenen Länder nach deren Verhältnis zueinander im Königsteiner Schlüssel.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 LastG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 09.12.2022 – 3 A 1/21Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastGZitiert von 2
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