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Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“Artikel 4
Stand: 26.08.2026
Auf den in Artikel 1 aufgeführten Flächen ist kein Verwaltungsvermögen von den am Flächenaustausch beteiligten Körperschaften des öffentlichen Rechts belegen. Ein Übergang von Verwaltungsvermögen zwischen den am Flächenaustausch beteiligten Körperschaften des öffentlichen Rechts findet daher nicht statt.