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# Artikel 4 Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ (Sachsen)

Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf den in Artikel 1 aufgeführten Flächen ist kein Verwaltungsvermögen von den am Flächenaustausch beteiligten Körperschaften des öffentlichen Rechts belegen. Ein Übergang von Verwaltungsvermögen zwischen den am Flächenaustausch beteiligten Körperschaften des öffentlichen Rechts findet daher nicht statt.

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Zitiervorschlag: Artikel 4 Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ (Sachsen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Sachsen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

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