Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Latinum-/Graecumprüfungsverordnung
LaGrPV§ 1 Voraussetzungen für eine Latinum-/Graecumprüfung
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-1 (1) Schülerinnen
und Schüler können das Latinum oder Graecum erwerben, wenn sie in einer Prüfung
nachweisen, dass sie über die Kenntnisse in Latein oder Griechisch gemäß § 2
verfügen (Latinum-/Graecumprüfung). Die Latinum-/Graecumprüfung besteht aus
einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-2 (2) Voraussetzung
für eine Latinum-/Graecumprüfung ist ein aufsteigender und ununterbrochener
Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht in Latein oder Griechisch von
mindestens drei Schuljahren in der Sekundarstufe I oder in der gymnasialen
Oberstufe oder in den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-3 (3) Eine
Latinum-/Graecumprüfung ist ausgeschlossen, wenn Latein oder Griechisch
Abiturprüfungsfach ist.