Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Latinum-/Graecumprüfungsverordnung

LaGrPV

§ 1 Voraussetzungen für eine Latinum-/Graecumprüfung

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-1 (1) Schülerinnen

und Schüler können das Latinum oder Graecum erwerben, wenn sie in einer Prüfung

nachweisen, dass sie über die Kenntnisse in Latein oder Griechisch gemäß § 2

verfügen (Latinum-/Graecumprüfung). Die Latinum-/Graecumprüfung besteht aus

einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-2 (2) Voraussetzung

für eine Latinum-/Graecumprüfung ist ein aufsteigender und ununterbrochener

Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht in Latein oder Griechisch von

mindestens drei Schuljahren in der Sekundarstufe I oder in der gymnasialen

Oberstufe oder in den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/LaGrPV/1#abs-3 (3) Eine

Latinum-/Graecumprüfung ist ausgeschlossen, wenn Latein oder Griechisch

Abiturprüfungsfach ist.

§ 2