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§ 1 LaGrPV (Brandenburg) — Voraussetzungen für eine Latinum-/Graecumprüfung

Latinum-/Graecumprüfungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Schülerinnen

und Schüler können das Latinum oder Graecum erwerben, wenn sie in einer Prüfung

nachweisen, dass sie über die Kenntnisse in Latein oder Griechisch gemäß § 2

verfügen (Latinum-/Graecumprüfung). Die Latinum-/Graecumprüfung besteht aus

einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

(2) Voraussetzung

für eine Latinum-/Graecumprüfung ist ein aufsteigender und ununterbrochener

Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterricht in Latein oder Griechisch von

mindestens drei Schuljahren in der Sekundarstufe I oder in der gymnasialen

Oberstufe oder in den Bildungsgängen des Zweiten Bildungsweges.

(3) Eine

Latinum-/Graecumprüfung ist ausgeschlossen, wenn Latein oder Griechisch

Abiturprüfungsfach ist.