Gesetze / Landesrecht Sachsen / Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz

LaFoVErmÜVO

§ 2 Übertragung auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden die Ermächtigungen übertragen,

1. nach § 5 Satz 1 des Lebensmittelspezialitätengesetzes durch Rechtsverordnung

a)

die Durchführung von Kontrollen zugelassenen privaten Kontrollstellen zu übertragen oder

b)

zugelassene private Kontrollstellen bei der Durchführung der Kontrollen zu beteiligen und

2. Rechtsverordnungen nach § 139 Absatz 2 Satz 1 des Markengesetzes zu erlassen.

§ 1 § 3