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§ 2 LaFoVErmÜVO (Sachsen) — Übertragung auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Ermächtigungsübertragungsverordnung Land- und Forstwirtschaft sowie Verbraucherschutz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden die Ermächtigungen übertragen,

1. nach § 5 Satz 1 des Lebensmittelspezialitätengesetzes durch Rechtsverordnung

a)

die Durchführung von Kontrollen zugelassenen privaten Kontrollstellen zu übertragen oder

b)

zugelassene private Kontrollstellen bei der Durchführung der Kontrollen zu beteiligen und

2. Rechtsverordnungen nach § 139 Absatz 2 Satz 1 des Markengesetzes zu erlassen.