Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Waldgesetz des Landes Brandenburg
LWaldG§ 36 Dienstbekleidung
Stand: 01.08.2026
Beschäftigte der Forstbehörden sind bei der Dienstausübung im Wald verpflichtet eine Dienstkleidung zu tragen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Waldgesetz des Landes Brandenburg
LWaldGStand: 01.08.2026
Beschäftigte der Forstbehörden sind bei der Dienstausübung im Wald verpflichtet eine Dienstkleidung zu tragen.