Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Waldgesetz des Landes Brandenburg

LWaldG

§ 25 Förderung der Forstwirtschaft

Stand: 30.07.2026

Brandenburg3 Entscheidungen

Die Forstwirtschaft soll wegen der Bedeutung für die Landeskultur und den Naturschutz und wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fachlich und finanziell gefördert werden.

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