Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Waldgesetz des Landes Brandenburg
LWaldG§ 25 Förderung der Forstwirtschaft
Stand: 30.07.2026
Die Forstwirtschaft soll wegen der Bedeutung für die Landeskultur und den Naturschutz und wegen der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes fachlich und finanziell gefördert werden.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 25 LWaldG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Saarland Saarlouis, 18.05.2016 – 1 K 1074/15Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 18.05.2016 – 1 K 2102/14Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 18.05.2016 – 1 K 63/15Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.