Gesetze / Landwirtschaftsgesetz
LwG§ 3
Stand: 10.06.2019
Zur Beratung bei der Anlage, Durchführung und Auswertung der Erhebungen und Unterlagen bedient sich das Bundesministerium eines von ihm zu berufenden Beirats, der sich im wesentlichen aus Sachverständigen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft einschließlich einer angemessenen Anzahl praktischer Landwirte zusammensetzt.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 3 LwG →
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 17.04.1997 – 20 A 7181/95Zitiert von 3
- BVerfG, 11.08.1954 – 2 BvK 2/54§ 3 Abs. 1 des schleswig-holsteinischen Landeswahlgesetzes vom 22. Oktober 1951 i. d. F. des Gesetzes vom 5. November 1952. Die Eigenschaft einer politischen Partei als Vertretung einer nationalen Minderheit verpflichtet den Gesetzgeber nicht, diese Verschiedenheit bei der Gestaltung der Rechte der Parteien im Wahlverfahren zu berücksichtigenZitiert von 14
- BVerfG, 05.04.1952 – 2 BvH 1/52Schleswig-Holsteinisches Landeswahlgesetz v. 22.10.1951. Sachlegitimation politischer Parteien in Wahlrechtsstreitigkeiten. Bedeutung des Grundsatzes der WahlrechtsgleichheitZitiert von 36
- OVG NRW, 30.03.2017 – 8 A 2914/15Zitiert von 8
- VG Gelsenkirchen, 08.10.2012 – 13 K 5117/12
- VG Düsseldorf, 25.05.2012 – 17 K 3878/11Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 25.09.2025 – Vf. 26-III-24
- OVG Schleswig, 14.05.2025 – 6 LB 9/24Zitiert von 5
- LG Kempten (Allgäu), 20.04.2023 – 1 HK O 149/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 LwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.