Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Laufbahnverordnung der Polizei
LVOPolUnterabschnitt 1 Aufnahme in den Bildungsgang Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst
Stand: 26.08.2026
Für Unterabschnitt 1 LVOPol liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.