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LPlG DVO

§ 36 Inhalt des Regionalen Flächennutzungsplans

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/LPlG%20DVO/36#abs-1 (1) In dem Regionalen Flächennutzungsplan sind sowohl die Festlegungen im Sinne des § 8 Absatz 5 bis 7 Raumordnungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung als auch die Darstellungen im Sinne des § 5 Baugesetzbuch zu kennzeichnen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/LPlG%20DVO/36#abs-2 (2) Die zeichnerischen Darstellungen erfolgen im Maßstab 1 : 50 000. Sie müssen nach Gegenstand, Form und Inhalt der Anlage 3 entsprechen.

§ 35 § 37