Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrerkonferenzverordnung
LKonfVO§ 15 Ausführung der Beschlüsse
Stand: 26.08.2026
Für die Ausführung der Beschlüsse der Lehrerkonferenzen ist der Schulleiter, für die Ausführung der Beschlüsse einer Teilkonferenz auch deren Vorsitzender verantwortlich. Der Schulleiter kann ein anderes Mitglied mit der verantwortlichen Ausführung eines Beschlusses beauftragen. § 44 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes bleibt unberührt.