Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrerkonferenzverordnung

LKonfVO

§ 15 Ausführung der Beschlüsse

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Für die Ausführung der Beschlüsse der Lehrerkonferenzen ist der Schulleiter, für die Ausführung der Beschlüsse einer Teilkonferenz auch deren Vorsitzender verantwortlich. Der Schulleiter kann ein anderes Mitglied mit der verantwortlichen Ausführung eines Beschlusses beauftragen. § 44 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes bleibt unberührt.

§ 14 § 16