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# § 15 LKonfVO (Sachsen) — Ausführung der Beschlüsse

Lehrerkonferenzverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Ausführung der Beschlüsse der Lehrerkonferenzen ist der Schulleiter, für die Ausführung der Beschlüsse einer Teilkonferenz auch deren Vorsitzender verantwortlich. Der Schulleiter kann ein anderes Mitglied mit der verantwortlichen Ausführung eines Beschlusses beauftragen. § 44 Absatz 2 des Sächsischen Schulgesetzes bleibt unberührt.

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Zitiervorschlag: § 15 LKonfVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/LKonfVO/15

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