Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung
LKQualiVO§ 3 Ziel der wissenschaftlichen Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Die wissenschaftliche Ausbildung soll fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags in einer Schulart erforderlich sind, vermitteln. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen wissenschaftlichen Ausbildung wird je nach Vorqualifikation eine Lehrbefähigung oder eine unbefristete Lehrerlaubnis durch ein Qualifizierungszeugnis festgestellt.