Gesetze / Landesrecht Sachsen / Lehrkräfte-Qualifizierungsverordnung

LKQualiVO

§ 20 Zulassungsverfahren

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Antrag auf Zulassung zu einem Feststellungsverfahren für Fachlehrkräfte ist vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung des Staatsministeriums für Kultus bis zum 30. September eines jeden Jahres auf dem Dienstweg bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen. Hierfür ist das elektronisch bereitgestellte Formular zu verwenden. Über den Antrag entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

§ 19 § 21